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Steuerberater Stuttgart Horn und Pohl
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 Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
07.30 - 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

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Horn und Pohl - Leistungen

Leistungen 



 Steuererklärungen
 Finanzbuchhaltung
 Lohnbuchhaltung
 Jahresabschluss
 Beratungen 
 Vertretung gegenüber Finanzbehörden
 Treuhandtätigkeit


Hinweis:
Per Mausklick gelangen Sie zur detaillierten Leistungsbeschreibung.


Steuererklärungen

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen behilflich. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, Ihre wichtigen privaten und unternehmerischen Entscheidungen durch eine optimale Steuergestaltung zu begleiten.

Wir beraten und erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen mit vorausschauender Ergebnisberechnung wie:
 

  • Einkommensteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen und der Ermittlung der Einkünfte
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
  • Körperschaftsteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen
  • Gewerbesteuererklärung mit Zerlegungserklärung
  • Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung



Finanzbuchhaltung

Mithilfe aktuellster Datenverarbeitungsprogrammen erstellen wir Ihre Buchhaltung termingerecht, zuverlässig und rationell. Wir können Ihnen hierbei verschiedene Alternativen anbieten, die sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Durch eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung und aussagekräftige Auswertungen zeigen wir Ihnen die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens auf und bieten Ihnen die Grundlage für eine umsichtige Unternehmensführung. Neben dem Finanzamt ist vor allen Dingen Ihre Hausbank an entsprechenden Auswertungen interessiert.

  • Monatliche, quartalsweise oder jährliche Finanzbuchhaltung nach individuellem Bedarf
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Buchführung bei Selbstbuchern
  • Auswertungsgespräche nach Bedarf
  • Offene Posten - Buchhaltung für Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen inkl. elektronischer Datenübermittlung
  • Versenden von Auswertungen an Dritte (z.B. Hausbank)
  • Archivierung der Finanzbuchhaltung im DATEV-Rechenzentrum, auf Wunsch auch auf Datenträger
  • Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (z.B. Controlling-Report) und Analysen (z.B. ABC-Analyse)
  • Anlagenbuchhaltung



Lohnbuchhaltung

Die nicht enden wollende Flut von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfordert umfassende Kenntnisse zur korrekten Bearbeitung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Mit unseren detallierten Kenntnissen und der von uns eingesetzten Software bieten wir Ihnen die Gewähr für eine termingerechte und korrekte Bearbeitung Ihrer Lohnbuchhaltung unter Berücksichtigung der für Sie günstigsten Übertragungswege (nach Möglichkeit papierloser Datentransfer).

  • Einrichtung und Pflege Ihrer Lohnbuchhaltung, Betriebsdatenpflege 
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • An-, Ab- und Jahresmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
  • Anträge auf Erstattungen von Arbeitgeberleistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft nach dem AAG (bisher LFZG) 
  • Entgeltbescheinigungen für Krankengeld, Kinderpflegekrankengeld und Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigungen für Arbeitsämter über Nebeneinkommen
  • Arbeitsbescheinigungen wegen Arbeitslosengeld
  • Verdienstbescheinigungen für Arbeitnehmer
  • Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen nach steuerlichen Gesichtspunkten
  • Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Meldung Ihrer privaten Haushaltshilfe im Haushaltsscheckverfahren


 

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss dokumentiert nicht nur den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens, sondern ist auch Grundlage Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus wie auch gegenüber Ihrer Hausbank bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren. Unsere Aufgabe ist es, dass neben einer hohen betriebswirtschaftlichen Aussagekraft Ihres Jahresabschlusses gleichzeitig eine steueroptimale Gestaltung erreicht wird.
Bei den Jahresabschlussauswertungen berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse ebenso wie bei einem üblicherweise stattfindenden Bilanzgespräch.

  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Einnahme- / Überschussrechnung
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
  • Anfertigung und Übermittlung der E-Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Hilfe bei der Erstellung des Lageberichts
  • Erläuterungen zum Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Cashflow, Mehrjahresvergleiche
  • Bericht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie Übermittlung


 

Beratungen

Die Gründung und Führung eines Unternehmens ist ein vielschichtiger Prozess mit mannigfaltigen Entscheidungsmöglichkeiten. Neuen Chancen stehen Risiken und Verpflichtungen gegenüber, die abgewogen und kalkuliert sein wollen. Dabei können wir Ihnen mit unserem fachlichen Rat zur Seite stehen.
Hierbei ist entscheidend, dass wir in Gestaltungsprozesse frühzeitig mit einbezogen werden.

  • Existenzgründungsberatung von der Erstellung eines Unternehmenskonzepts über Investitionsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Finanz- und Liquiditätsplanung bis zur Aufstellung eines fundierten Businessplans
  • Steuerbelastungsvergleiche und Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Betriebswirtschaftliche Beratung bei bestehenden Unternehmen zu Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Beratung bei Vermögensübertragungen im betrieblichen und privaten Bereich
  • Beratung bei erbschaftsteuerlichen Fragen
  • Beratung bei Immobilienerwerb und -veräußerung



Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Klärung sämtlicher Rückfragen des Finanzamts während des Veranlagungsverfahrens
  • Prüfung von Steuerbescheiden und schriftliche Aufgabe von Steuerzahlungen
  • Einlegung notwendiger Einsprüche
  • Vertretung in Finanzgerichtsprozessen
  • Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Anträge auf Stundung oder Erlass von Steuerschulden
  • Anträge auf Fristverlängerung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen
  • Unterstützung bei strafbefreienden Erklärungen (Selbstanzeigen)


 

Treuhandtätigkeiten

  • Testamentsvollstrecker
  • Beirat
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 Öffnungszeiten

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© Horn und Pohl Steuerberater | Böblinger Str. 8 | 70178 Stuttgart | Telefon 0711/64496-0
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